So läuft die Landtagswahl in Oberhausen

Jetzt Sonntag wird bei uns in NRW gewählt. 146.000 von Euch sind aufgerufen, den künftigen Landtag zu wählen. Wer nicht schon per Brief gewählt hat, kann am Sonntag ab 8 Uhr seine Kreuze machen. Dann öffnen die Wahllokale.

Bis 18 Uhr könnt ihr dann an die Wahlurne. Spätestens dann müssen auch die Stimmzettel der Briefwähler im Wahlamt der Stadt angekommen sein. Heißt: Bis 18 Uhr kann man noch zur Schwartzstraße 73 kommen, in die Wahlunterlagen dort einwerfen.

Informationen zu den Wahlergebnissen

Auf der Internetseite www.oberhausen.de/landtagswahl2022 gibt es Informationen zur Landtagswahl. Dort steht auch der Link zur RegioIT, wo die vorläufigen Ergebnisse der Stimmenauszählung für die Landtagswahlkreise 56 Oberhausen I und 57 Oberhausen II – Wesel I einlaufen und präsentiert werden.

Der direkte Link zur Präsentation von RegioIT lautet:

https://wahlen.regioit.de/2/LW2022/05119000/praesentation/index.html


Wählen im Wahlraum

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann. Sie kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist bzw. einen Wahlschein besitzt. Mit Wahlschein kann man in jedem Wahlraum des Wahlkreises 56 Oberhausen I bzw. des Wahlkreises 57 Oberhausen II – Wesel I wählen, je nachdem für welchen Wahlkreis der Wahlschein ausgestellt wurde. Ein Wahlschein sollte beantragt werden, wenn der zugeordnete Wahlraum nicht barrierefrei ist, aber ein barrierefreier Wahlraum benötigt wird. Wer am Wahltag in seinem Wahlraum vor Ort wählen möchte, nehme bitte die Wahlbenachrichtigung bzw. den Wahlschein mit und halte seinen Personalausweis oder Reisepass bereit. Liegt die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vor, kann man auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wählen, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Hygienehinweis: Es wird empfohlen, im Wahlraum eine Mund-Nase-Maske zu tragen.


Wählen per Briefwahl

Der Fachbereich Wahlen weist darauf hin, dass bei der Briefwahl der rote Wahlbrief so frühzeitig abgesendet werden muss, dass er – unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten – bis Freitag, 13. Mai 2022, zugestellt werden kann. Sollte eine fristgerechte Zustellung nicht mehr gewährleistet sein, so ist ein Einwurf des Wahlbriefs noch bis zum Wahlsonntag, 15. Mai 2022, 18 Uhr in den Briefkasten des Fachbereichs Wahlen, Dienstgebäude Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen, möglich. Wichtiger Hinweis: Eine Leerung der Briefkästen an anderen Dienstgebäuden der Stadt Oberhausen erfolgt ab Freitagmittag nicht mehr. 


Wahlschein beantragen

Wahlberechtigte, die noch an der Briefwahl teilnehmen möchten, müssen einen Wahlschein beantragen. Dies ist persönlich in den drei Sofortwahlstellen in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld möglich, in denen auch die Möglichkeit besteht, direkt vor Ort seine Stimme abzugeben. Alternativ kann der Wahlschein auch schriftlich beim Fachbereich Wahlen, Postanschrift Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen, per Fax unter 0208 825-3377 oder per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de beantragt werden.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel) in den Sofortwahlstellen ist noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18:00 Uhr möglich.  


Die Öffnungszeiten der Sofortwahlstellen

Alt-Oberhausen: Danziger Straße 11-13

Mo. - Mi. 8 Uhr bis 16 Uhr,

Do. 8 bis 18 Uhr,

Fr. 8 bis 12 Uhr (am 13. Mai 2022 bis 18 Uhr)


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