
© Jasmin Walbrodt/Radio Oberhausen
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Mülltonnen
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In der noch gültigen Satzung ist bereits vorgeschrieben, dass private Müllbehälter nicht dauerhaft auf den Gehwegen stehen dürfen. Die neue Verordnung schreibt vor, dass die Tonnen bald noch am Tag der Leerung wieder reingezogen werden müssen. Auch dass bei Verstößen Bußgelder verhängt werden können, ist neu. Der Rat wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung Anfang Februar die neue Satzung beschließen.
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