
© Daniel Hohlfeld/Fotolia.com
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Eine Politesse stellt einem Parksünder ein Bußgeld aus (Symbolbild).
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Wer zum Beispiel auf Geh- oder Radwegen parkt, muss jetzt 55 statt vorher 15 Euro zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug Radfahrer oder Fußgänger wirklich behindert hat oder nicht. Auch Ausreden wie "Ich war nur mal eben kurz..." lassen die Mitarbeiter des Ordnungsamts nicht gelten.
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Kein Gewohnheitsrecht fürs Parken
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Genauso wenig wie "Ich parke hier schon immer..." - ein Gewohnheitsrecht fürs Parken gibt es nicht. In der Regel haben Falschparker ein Knöllchen an der Frontscheibe. Wer darauf nicht reagiert bekommt eine schriftliche Verwarnung. Danach gibt es einen Bußgeldbescheid, der noch mal extra kostet.
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