Steuerberater geben Tipps zu Soforthilfe

Wer die Corona-Soforthilfe beantragt, sollte auf keinen Fall schummeln. Das sagen Oberhausener Steuerberater. Der Zuschuss ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden. Aber wer ihn bekommt, muss ihn als behördliche Subvention in der Steuererklärung angeben. Das Land wird vermutlich später Stichproben machen und checken, ob Antragssteller die Finanzspritze zu Recht bekommen haben.

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Kleine Unternehmen und Selbständige können die Corona-Soforthilfe beantragen. Je nach Anzahl der Mitarbeiter gibt es für sie 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro. Im Internet lässt sich nachlesen, unter welchen Bedingungen das Geld zu haben ist. Beratung dazu bietet in der Regel auch der eigene Steuerberater. Aktuell sind Antragsstellung und Auszahlung aber ausgesetzt. Betrüger hatten mit gefälschten Soforthilfe-Seiten versucht, im Internet Daten von Antragsstellern abzugreifen. Das Land arbeitet an einer Lösung.

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