
© Olaf Fuhrmann/FUNKE Foto Services
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Bei fünf Beamten geht es unter anderem um die Verbreitung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung, bei einer weiteren Beamtin um Diebstahl und den Verstoß gegen das Waffengesetz. Für alle sechs hat die Staatsanwaltschaft Geldstrafen beantragt. In sieben weiteren Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt. Entweder gab es keinen hinreichenden Tatverdacht oder das Posten strafrechtlich relevanter Bilder in einer der Chatgruppen war schon verjährt. In zwölf weiteren Fällen laufen die Ermittlungen noch, deswegen macht die Staatsanwaltschaft Duisburg dazu keine weiteren Angaben.
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