Strafe für Oberhausener muss neu verhandelt werden

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Duisburg teilweise aufgehoben. In dem Fall aus Oberhausen geht es um den gewaltsamen Tod eines Bauunternehmers. Er war 2018 im Keller eines Hauses im Knappenviertel erschlagen worden.

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Der Täter hatte ihm mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen. Als er sein Opfer verstecken wollte, stellte er fest, dass es nur bewusstlos war. Er tötete den Bauunternehmer daraufhin mit einem Lampenfuß. Die beiden Männer sollen vor dem Angriff einen Streit gehabt haben. Weil das Opfer dem Täter beim ersten Angriff den Rücken zugedreht hatte, könnte dieser nicht nur als Totschlag, sondern auch als Mord gewertet werden, sagen die Bundesrichter. Das muss das Landgericht Duisburg ab morgen in einem neu aufgerollten Prozess untersuchen. Dem angeklagten Oberhausener droht statt elf Jahren Gefängnis jetzt sogar eine lebenslange Haftstrafe. Die Angehörigen des Opfers waren nach dem Urteil in Revision gegangen und hatten sich an den Bundesgerichtshof gewandt.

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