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Trockenheit: Verwirrung um Wasserentnahme aus der Ruhr
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Trockenheit: Verwirrung um Wasserentnahme aus der Ruhr

Wegen anhaltender Trockenheit ist es ab Mittwoch (15.7.) verboten, Wasser aus der Ruhr zu entnehmen. Das Verbot gilt aber nur für den Bereich der Bezirksregierung Arnsberg. Städte wie Oberhausen, Mülheim, Essen und Duisburg sind von dem offiziellen Verbot nicht betroffen.

Veröffentlicht: Dienstag, 14.07.2026 09:16

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Die Bezirksregierung Arnsberg hat eine entsprechende Verfügung für Ruhr, Lenne und Sieg erlassen. Betroffen ist damit auch das Befüllen von Gartenschläuchen — selbst kleine Mengen für die Bewässerung von Privatgärten sind untersagt. Erlaubt bleiben lediglich das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Städte im westlichen Ruhrgebiet fallen in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf — von dort gibt es bislang keine vergleichbaren Verbote und Appelle.

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