Urteil wegen "Mordes aus Heimtücke"

Ein 38-Jähriger ist am Landgericht Duisburg wegen "Mordes aus Heimtücke" zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Fall aus Oberhausen war neu aufgerollt worden, nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil teilweise aufgehoben hatte. Angehörige des Opfers hatten dagegen Revision eingelegt.

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Der Angeklagte war im ersten Prozess nur zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Ein Bauunternehmer war 2018 im Keller eines Hauses im Knappenviertel erschlagen worden. Weil das Opfer dem Täter den Rücken zugedreht hatte, konnte der Angriff nicht nur als Totschlag, sondern auch als Mord gewertet werden, hieß es vom Bundesgerichtshof. Das musste das Landgericht Duisburg im neuen Prozess berücksichtigen.

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