
© Frank Oppitz/FUNKE Foto Services
© Frank Oppitz/FUNKE Foto Services
Anzeige
Per Allgemeinverfügung verbietet sie das Tragen von Kutten zahlreicher Gruppierungen. Auch bekannte szenetypische Slogans und Tattoos werden verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von bis zu 500 Euro und einem Platzverweis rechnen. Die Stadt sagt, dass es in der Rockerszene nach wie vor brodelt und es ein hohes Gefährdungspotential gibt. Die Verbote würden auch erlassen, um Unbeteiligte zu schützen und ihnen so einen sorgenfreien Besuch der Kirmes möglich zu machen. Festgehalten ist das Ganze im neuen Amtsblatt der Stadt. Die Regelung gilt für die Zeit der Fronleichnamskirmes und auch nur im unmittelbaren Kirmesbereich.
Anzeige