
© Tanja Pickartz/FUNKE Foto Services
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Wochenmarkt in Sterkrade
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Die Corona-Schutzverordnung gibt für NRW vor, dass auf Wochenmärkten Mund und Nase bedeckt sein müssen. Außerdem gilt ein Mindestabstand von anderthalb Metern. Die Polizei hatte gerade erst auf dem Wochenmarkt in Osterfeld beobachtet, dass immer weniger Kunden eine Maske tragen. Polizei und Ordnungsamt werden das weiter kontrollieren. Wochenmarkt ist heute zum Beispiel wieder in Osterfeld und außerdem auf dem Altmarkt.
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