
© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services
© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services
Anzeige
Das gilt für Kinder, die zwischen den beiden Stichtagen 1. Oktober 2017 und 30. September 2018 auf die Welt gekommen sind. Kinder, die danach geboren wurden, bekommen auf Antrag ebenfalls die Möglichkeit, sich anzumelden. Eltern müssen angeben, auf welche Grundschule ihr Kind gehen soll und welche Alternative in Frage kommt. Die Anmeldung selbst erfolgt dann in der Woche vom 23. bis 27. Oktober. Vorher sollten Eltern schon Kontakt zur Schule aufnehmen und die genauen Termine erfragen. Bei der Anmeldung wird auch geregelt, ob und in welchem Umfang das Kind den Offenen Ganztag besucht. Danach gibt es nochmal Post. Die Eltern bekommen eine Einladung, das Kind beim Gesundheitsdienst vorzustellen.
Anzeige