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Angeklagt waren zwei Männer und eine Frau. Sie sollen ihrem Prüfer per WhatsApp die Leistungsdaten übermittelt haben. Dieser war bei der Abnahme offenbar aber gar nicht selbst dabei. Die Fälle waren ans Licht gekommen, als die Ermittler im Rahmen der Affäre um rechtsextreme Chats beschlagnahmte Handys unter die Lupe genommen hatten. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht bewerten die Vorgänge als Straftat, weil Polizeibeamte Überstunden gutgeschrieben bekommen, wenn sie die Prüfungen ablegen. Sie hätten sich so auch einen finanziellen Vorteil verschafft. Die Verteidigung hält dagegen, dass die verlangten Leistungen erbracht wurden, nur nicht vor dem Prüfer. Außerdem würden die Überstunden nicht ausbezahlt.
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