
© Ingo Otto / FUNKE Foto Services (Symbolfoto)
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Verboten ist das Mitführen von Messern, Schusswaffen, Reizstoffsprays und ähnlichen gefährlichen Gegenständen. Wer dagegen verstößt, riskiert einen Platzverweis, ein Hausverbot oder ein Zwangsgeld von 200 Euro. Die Bundespolizei wird an beiden Bahnhöfen mit deutlich mehr Einsatzkräften präsent sein. Hintergrund sind laut Bundespolizei zahlreiche Vorfälle mit Gewalt und Waffen an diesen Orten. Das Verbot gilt für alle Personen im Bahnhofsbereich — U-Bahn-Bereiche sind ausgenommen.
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