Warnschussarrest für Jugendliche

Das Amtsgericht Duisburg hat vier Jugendliche wegen einer Serie von Raubüberfällen verurteilt. Einer der Angeklagten muss ins Gefängnis, die anderen kommen mit Bewährungsstrafen davon, sollen allerdings in den sogenannten Warnschussarrst.

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Das bedeutet, dass sie zur Abschreckung für mehrere Woche in ein Jugendgefängnis kommen. Die Vier sollen im vergangenen Winter in Duisburg-Homberg und Umgebung Lottoannahmestellen und einen Kiosk überfallen haben. Sie bedrohten eine Mitarbeiterin mit einem Messer. Ein Zeuge wurde verletzt. Die Beute war im Wesentlichen Bargeld bis 5.000 Euro. Abgesehen von einer Ausnahme sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

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