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Eigentümer privat finanzierter Häuser dürfen die Bestandsmieten unter bestimmten Voraussetzungen anheben. Die Wohnungen dürfen nicht preisgebunden sein, die Miete wurde in den vergangenen 15 Monaten nicht erhöht und mit der jetzt geplanten Anhebung darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als um 20 Prozent steigen. Der Mietspiegel wurde nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und vom Arbeitskreis Mietspiegel (u.a. Vertreter von Vermietern und Mietern) abgesegnet. Das Papier soll im Mai in Druck gehen.
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