
© Jory Aranda/FUNKE Foto Services
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Wer ausgewählt wird, muss damit rechnen, von einem sogenannten Erhebungsbeauftragten kontaktiert und befragt zu werden. Verweigern darf man die Teilnahme an dieser Befragung nicht. Es wird allerdings auch nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Einwohner befragt. Anders als bei einer klassischen Volkszählung müssen nicht alle befragt werden. Ursprünglich sollte die Befragung schon im vergangenen Jahr stattfinden, sie wurde aber wegen der Pandemie verschoben. Der Zensus wertet vor allem die Daten der Einwohnermeldeämter aus. Sie werden durch die Stichproben ergänzt. Außerdem werden Gebäude und Wohnungen gezählt. Die Erkenntnisse sollen Grundlage für zukünftige Entscheidungen in Bund, Ländern und Städten bilden.
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