Finanzamt: Freibeträge jetzt beantragen
Veröffentlicht: Sonntag, 09.11.2025 06:11
Wer mehr Netto vom Bruttogehalt haben will, soll jetzt die Lohnsteuerfreibeträge für 2026 beantragen. Dazu rät aktuell das Finanzamt Oberhausen-Nord. Mit einem Freibetrag werden Arbeitnehmer nicht erst mit der Steuererklärung entlastet, sondern es bleibt Monat für Monat mehr vom Brutto übrig.

Unter anderem Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder Kinderfreibeträge werden in Freibeträgen berücksichtigt. Wer den Antrag bis zum 31. Januar 2026 beim Finanzamt einreicht, profitiert bereits ab Jahresbeginn. Bei späteren Anträgen gilt der Freibetrag ab dem Folgemonat.
So funktioniert die Antragstellung.
So funktioniert die Antragstellung
Der Antrag kann ganz einfach online über ELSTER (www.elster.de) ausgefüllt und an das Finanzamt gesendet werden. Dabei können Freibeträge für bis zu zwei Jahre festgelegt werden. Es ist aber auch möglich, sie nur für ein Jahr einzutragen oder bestehende Freibeträge später zu ändern. „Für das aktuelle Jahr können Freibeträge noch bis zum 30. November 2025 beantragt werden“, ergänzt Küper.
Mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ lässt sich nicht nur ein Freibetrag beantragen, sondern zum Beispiel auch ein Wechsel der Steuerklasse (z. B. bei Ehepaaren von IV/IV zu III/V bzw. V/III). Dafür ist der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ und die „Anlage Steuerklassenwechsel“ auszufüllen.
Wichtig ist, dass es durch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu einer Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung kommen kann. Weitere Informationen zum Lohnsteuerabzug stehen auf www.finanzamt.nrw.de unter den aktuellen Themen bereit.


