Abschied vom "Gelben Schein" im neuen Jahr

Trotz des Abschieds vom "Gelben Schein" haben Arbeitnehmer auch ab dem neuen Jahr Verpflichtungen, die sie im Krankheitsfall einhalten müssen. Darauf weist der Unternehmerverband für Oberhausen aktuell hin.

© Olaf Fuhrmann / FUNKE Foto Services

Auch in Zukunft müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Kann der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit länger als drei Tage nicht arbeiten, muss er sich spätestens am vierten Kalendertag von einem Arzt freistellen lassen – der Chef oder die Chefin können das aber auch schon am ersten Tag der Krankheit verlangen, sagt der Unternehmerverband.

Der "Gelbe Schein" zur Krankmeldung hat ab dem 1.Januar 2023 aber ausgedient. Wenn Arbeitnehmer künftig krankgeschrieben werden, ist der Arzt verpflichtet, dies der Krankenkasse mitzuteilen. Diese erstellt dann eine digitale Meldung für den Arbeitgeber.

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