Beschuldigte kann noch nicht befragt werden

Im Fall der Explosion im Knappenviertel kann die 22-jährige Beschuldigte noch nicht zu den Hintergründen befragt werden. Das hat uns die Staatsanwaltschaft Duisburg auf Nachfrage gesagt. Die junge Frau ist aufgrund ihrer schweren Verletzungen nicht vernehmungsfähig. Ihr Lebensgefährte, der zum Zeitpunkt der Explosion auch in der Wohnung war, verweigert als Mitbeschuldigter die Aussage.

© FUNKE Foto Services - Frank Oppitz

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich Deo-Spray in dem Hochhaus entzündet. In der betroffenen Wohnung sind untypisch große Mengen Deo-Spraydosen sichergestellt worden. In ihrem Badezimmer hatte die Beschuldigte offenbar erhebliche Mengen Deo versprüht. Die hohe Konzentration an Treibgas in der Luft habe sich entzündet - möglicherweise durch das offene Feuer einer Kerze oder Zigarette. Auch das Einschalten von Licht oder eines Durchlauferhitzers könnte das explosive Luftgemisch entzündet haben, sagt die Staatsanwaltschaft. Warum die junge Frau so große Mengen Deo in ihrer Wohnung lagerte und warum sie mutmaßlich so viel davon versprühte, ist vorerst weiter unklar. Bei der Explosion am späten Freitagabend (15.9.) war die 22-jährige Bewohnerin so schwer verletzt worden, dass zunächst Lebensgefahr bestand. Am Hochhaus in der Straße Drei Knappen entstand erheblicher Schaden.

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