Break Dance-Unfall: Verfahren eingestellt
Veröffentlicht: Dienstag, 30.09.2025 11:19
Die Aufarbeitung des tödlichen Unfalls auf der Fronleichnamskirmes vor gut zwei Jahren ist abgeschlossen. Das Verfahren vor dem Oberhausener Amtsgericht ist ohne Urteil zu Ende gegangen.

Ein letzter verbliebener Angeklagter muss sich nicht für den Tod eines Schaustellersohnes verantworten. Zuvor waren schon die Ermittlungen gegen weitere Mitarbeiter des Fahrgeschäfts "Break Dance" eingestellt worden. Nach Aussagen von Zeugen geht das Gericht davon aus, dass der 35-jährige Angeklagte nicht für den Tod des Schaustellersohnes verantwortlich gemacht werden kann. Er hatte das Startsignal gegeben. Der 17-Jährige soll sich nicht wie vorgeschrieben hingesetzt, sondern gestanden haben, als sich die Gondeln in Bewegung setzten. Er wurde aus der Gondel geschleudert und dabei tödlich verletzt. Der Unfall hatte in der Schaustellergemeinschaft große Betroffenheit ausgelöst.