"Bürgertests" nur noch für wenige Personen gratis - weiter Maskenpflicht im Bus

In NRW gelten ab dem 30.06. einige neue Coronaregeln - viele bleiben. Neu ist: Kostenlose Tests im Testcenter gibt es nur noch für wenige, viele müssen drei Euro oder mehr zahlen. Was bleibt, ist unter anderem die Maskenpflicht in Bus und Bahn.

In NRW wird das Angebot an kostenlosen "Bürgertests" ab dem heutigen Donnerstag gemäß der Vorgaben des Bundes eingeschränkt. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwochabend mit. Zudem dürfen zunächst keine neuen Teststellen mehr im Land eröffnet werden. Ein Anrecht auf einen kostenlosen Test haben nach der Verordnung des Bundes nun noch Kinder unter fünf Jahren, Schwangere, Besucher von Krankenhäusern, Haushaltsangehörige von Infizierten und Menschen, die sich freitesten wollen.

Ärger wegen später Entscheidung in Berlin

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte, dass die Vorgaben in Berlin "auf den letzten Drücker" beschlossen worden seien. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger kam erst am Nachmittag - also wenige Stunden vor Inkrafttreten. "Dass die Bundesländer, Kommunen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, Testzentren und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger bis einen Tag vor dem Auslaufen der Testregelungen keine finale Klarheit darüber hatten, wie es mit den Testungen weitergeht, ist sehr ärgerlich", so Laumann.

Ohne Anlass: Tests kosten mehr als drei Euro

In einer Mitteilung verwies das Landesgesundheitsministerium auf die Bundesregelungen, was Selbstzahler angeht: Will man eine Veranstaltung in einem Innenraum aufsuchen oder hat man eine rote Corona-Warn-App, muss man ab Donnerstag drei Euro für einen Schnelltest bei einem Testcenter bezahlen. Der Staat zahlt die Differenz. Wer sich ohne Grund testen lassen will, muss komplett selbst bezahlen. Die Preise muss das Testzentrum draußen anschlagen.

Weiter Maskenpflicht in Bus und Bahn

Unterdessen hat das Land die Coronaschutzverordnung - eine andere Verordnung, als die zur Regelung des Tests - unverändert verlängert. Die Paragrafensammlung gilt nun bis vorerst zum 28. Juli. Die Maskenpflicht bleibt demnach im Öffentlichen Nahverkehr bestehen. Außerdem in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen auch weiterhin von Besuchern nur mit einem negativen Test betreten werden. 

Quarantäneregeln bleiben gleich

Auch die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ohne Änderungen verlängert. Heißt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30 erforderlich. Ein Corona-Selbsttest ist nicht ausreichend.

(dpa)

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