Geflügelpest in Bottrop: Überwachungszone bis Oberhausen
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.10.2022 13:30
Nach einem halben Jahr Pause wurde erstmalig in NRW wieder die Geflügelpest (Vogelgrippe) nachgewiesen. In einer kleinen Haltung in Bottrop wurden am Montag (03.10.) die Fälle bestätigt.
Betroffen ist demnach eine Hobbyhaltung mit ca. 120 Enten, Gänsen und Hühnern in Bottrop-Kirchhellen. Bereits am Wochenende wurden Schritte eingeleitet, die Ausbreitung einzudämmen. Dafür wurden die Tiere getötet und fachgerecht entsorgt und eine Sperrzone eingerichtet. Diese besteht drei Kilometer um die Ställe herum. Eine Überwachungszone befindet sich in einem Radius von zehn Kilometern. In dieser Zone dürfen unter anderem keine lebenden Vögel transportiert werden.
Teile von Dorsten, Gladbeck, Herten, Marl und Herne gehören zu dieser Schutz- und Überwachungszone. Dort müssen die Tierhalter ab heute (05.10.) eine Stallpflicht einhalten. Auch Teile Oberhausens sind betroffen: In der Überwachungszone befinden sich unter anderem Königshardt, Walsumermark, Klosterhardt und Sterkrade-Nord. Die genauen Bereiche können auf der interaktiven Karte des LANUV eingesehen werden. Dort können die Tierhalter über eine Adresssuche herausfinden, ob sie speziell betroffen sind.
In den betroffenen Gebieten müssen die Züchter sicherstellen, dass Wildvögel unter keinen Umständen direkt oder indirekt mit den Tieren in Berührung kommen. Das heißt, die Tiere dürfen nur an ansprechend gesicherten Stellen gefüttert werden und auch alle anderen Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen könnten, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Wer in seiner Zucht eine erhöhte Sterberate bemerkt, muss tierärztlich absichern lassen, dass es sich dabei nicht um Geflügelpest-Viren handelt. Wer einen toten Wildvogel findet, soll dies dem zuständigen Veterinäramt melden. Die toten Tiere dürfen nicht berührt oder vom Fundort weggebracht werden.
Für Menschen ist das Ansteckungsrisiko mit der Vogelgrippe sehr gering. Sie äußert sich - wenn überhaupt - durch Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Das Risiko, sich anzustecken, besteht nur nach direktem Kontakt mit schwer erkrankten Tieren. Unter den Vögeln sind vor allem Nutz-, Zier- und Wildvögel einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Die höchste Sterberate gibt es bei Hühnern und Puten.