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Für bestimmte Lastwagen (ab 7,5 Tonnen) gelten die neuen Regelungen an Sonntagen sowie an Samstagen (im Rahmen des Ferienfahrverbots). Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Beförderungen sowie Leerfahrten im Zusammenhang mit Hilfeleistungen und Beseitigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe. So sollen die betroffenen Gebiete durchgehend mit Hilfeleistungen versorgt werden können.
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