Impftermine für erste Personen mit Prio 3

Ab heute Morgen (6.5.) 8 Uhr können bestimmte Personen der Prioritätsgruppe 3 einen Termin für´s Impfzentrum ausmachen. Das hat das Land NRW angekündigt. Weil die Gruppe so groß ist, sind nicht sofort alle impfberechtigt, sagt die Stadt Oberhausen.

© Thomas Gödde/FUNKE Foto Services

Als erste sind unter anderem Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen dran, Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung, aber vor allem viele wichtige Berufsgruppen. Dazu zählen unter anderem Mitarbeiter in Supermärkten oder Drogerien, Lehrer an weiterführenden Schulen, Gerichtsvollzieher, Steuerfahnder oder Richter. Um einen Termin in der Willy-Jürissen-Halle oder einem anderen Impfzentrum nach Wahl zu bekommen, müssen sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein wenden. Die Terminbuchung für die Corona-Impfungen läuft online oder telefonisch.

Formulare für den Nachweis der Impfberechtigung

Ein Nachweis über die Impfberechtigung ist dabei noch nicht nötig. Den müssen die Betroffenen erst mit ins Impfzentrum bringen. Wer das nicht macht, wird auch nicht geimpft. Für Kontaktpersonen gibt es ein offizielles Formular vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, was ausgefüllt werden muss. Beschäftigte der impfberechtigten Berufsgruppen brauchen eine ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung. Auch dafür gibt es online einen Vordruck.

Hier gibt es noch mal alle Infos, wer ab heute einen Impftermin für´s Impfzentrum ausmachen darf.

Terminbuchungen sind über die Hotline 0800 116 117 01 möglich oder online unter https://termin.corona-impfung.nrw/home

Hier gibt es das Formular für impfberechtigte Kontaktpersonen: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/formular_kontaktpersonen_pflegende_angehoerige_und_schwangere_beschreibbar.pdf

Hier gibt es den Vordruck für impfberechtigte Berufsgruppen: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_2_arbeitgeberbescheinigung_05052021.pdf

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