Kein Hitzefrei im Job

Die Hitze macht heute vielen am Arbeitsplatz zu schaffen. Die sogenannte Arbeitsstätten-Regelung gibt vor, dass Chefs ab 26 Grad am Arbeitsplatz Gegenmaßnahmen treffen sollten. Das sagen Arbeitsrechtler. So etwas wie Hitzefrei ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen.

© pixabay.com

Ab 26 Grad Raumtemperatur können Chefs aber zum Beispiel Kühlgeräte aufstellen oder Kopierer, die Wärme abstrahlen, woanders aufstellen. Ab 30 Grad muss der Chef dann aktiv werden. Beispielsweise kann er die Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden vorverlegen, einen kühleren Raum zur Verfügung stellen, den Arbeitstag verkürzen, die Kleiderordnung lockern oder Getränke zur Verfügung stellen. Laut Gesetzgeber sind Räume ab 35 Grad nicht mehr geeignet, um darin zu arbeiten. Die Arbeit einfach ruhen lassen dürfen Angestellte aber auch dann nicht. Stattdessen sollte der Chef zunächst angesprochen und geeignete Maßnahmen für eine Abkühlung eingefordert werden.

Weitere Meldungen

skyline