Kollegin getötet - Oberhausener muss 8 Jahre in Haft

Im Prozess um den Tot einer Mitarbeiterin der Lebenshilfe Oberhausen gibt es jetzt ein Urteil. Ein 28-jähriger Oberhausener ist zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Duisburg hat den jungen Oberhausener wegen Totschlags verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann Ende Februar eine damals 22-jährige Arbeitskollegin in einem Gebüsch, nahe der Behindertenwerkstatt in Königshardt, erwürgt hat.

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Aufgrund seines Geisteszustandes muss der Verurteilte zunächst nicht in ein Gefängnis. Das Gericht hat angeordnet, den 28-jährigen Oberhausener in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Warum der Mann seine Arbeitskollegin getötet hat, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Der Verurteilte hatte von seinem Recht zu Schweigen gebraucht gemacht und sich an keinem der vier Verhandlungstage zu den Vorwürfen geäußert. Ein sexuelles Motiv, wie in der Anklage angenommen, konnte nicht nachgewiesen werden. Aufgrund von Indizien und Zeugenaussagen hatte das Gericht am Ende aber keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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