Lachgas: Verkaufsverbot ab sofort
Veröffentlicht: Dienstag, 05.08.2025 05:21
Das Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche und Kinder ist ab sofort bei uns in Oberhausen in Kraft. Der Rat hatte das Verbot vor den Sommerferien beschlossen. Jetzt - nach der Veröffentlichung im Amtsblatt - ist es gültig (seit 1.8.).

Die Stadt reagiert damit auf den steigenden Konsum der Modedroge und der damit verbundenen Gesundheitsrisiken, heißt es. Nicht nur der Verkauf an Unter-18-Jährige ist jetzt untersagt. Auch die Weitergabe - egal ob gegen Bezahlung oder umsonst - fällt unter das Verbot. Automatenbetreiber müssen ihre Geräte so absichern, dass Minderjährige keine Lachgaskartuschen kaufen können. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 1.000 Euro teuer werden kann. Mit dem Verbot greift die Stadt einer möglichen bundesweiten Regelung vor. Auch mehrere Nachbarstädte haben schon eigene Regelungen zum Verkauf von Lachgas erlassen.