Lohnsteuerermäßigung kann jetzt beantragt werden
Veröffentlicht: Mittwoch, 02.10.2024 06:05
Wer bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen kann, kann jetzt eine Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt beantragen. Darauf weisen die Oberhausener Finanzämter aktuell hin. Der monatliche Steuerabzug durch den Arbeitgeber werde dann geringer und es bleibe mehr Geld im Portemonnaie. Zu den abziehbaren Ausgaben zählen beispielsweise Werbungskosten, sofern sie die Pauschale von 1.230 Euro übersteigen, sowie außergewöhnliche Belastungen wie Kosten für Zahnersatz oder die neue Brille. Diese Ausgaben senken die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält, sodass am Monatsende mehr vom Bruttoeinkommen übrigbleibe.

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann einfach, papierlos und komplett elektronisch über ELSTER an die örtlich zuständigen Oberhausener Finanzämter Nord und Süd gesendet werden. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingehen, werden rückwirkend ab Jahresbeginn berücksichtigt. Bei späteren Anträgen greift die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat, sagen die Oberhausener Finanzämter. Mit einem Antrag können Freibeträge gleich für zwei Jahre beantragt werden. Es ist aber auch möglich, nur für ein Jahr Freibeträge zu beantragen oder bestehende Freibeträge später anzupassen.
Weitere Informationen zum Lohnsteuerabzug bekommt ihr hier: www.finanzamt.nrw.de