Mehrwegpflicht: Stadt informiert vorerst und bestraft noch nicht

Wenn Restaurants, Bistros oder Kantinen etwas zum Mitnehmen verkaufen, müssen sie auf Wunsch eine Mehrwegverpackung anbieten können. Dazu sind viele Gastro-Betriebe seit diesem Jahr gesetzlich verpflichtet. Ziel ist, Plastikmüll zu vermeiden. In Oberhausen haben Gastromomen bei Verstößen gegen das Gesetz bisher aber noch nichts zu befürchten.

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Die Stadt kontrolliert die Betriebe zwar, ahndet Verstöße aber noch nicht. Das hat ein Sprecher auf Nachfrage gesagt. Im Umgang mit dem Gesetz sind demnach noch Dinge abzuklären. Die Stadt setzt zunächst darauf, die Betriebe über die neuen gesetzlichen Vorgaben zu informieren. Es gibt zum Beispiel Ausnahmen für Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche und für Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten. Im Januar hatte Greenpeace die Ergebnisse eigener Kontrollen veröffentlicht. Die Umweltorganisation hatte bundesweit rund 700 Fastfood-Ketten, Imbisse und Lieferdienste überprüft - gut die Hälfte hatte seinen Kunden keine Mehrwegverpackungen angeboten. Laut dem Gesetz droht den Bertrieben bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro pro Einzelfall.

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