Neue Test- und Quarantäneverordnung

Ab heute (30.11.) gilt eine neue Test- und Quarantäneverordnung. Unter anderem gibt es keine Testpflicht zur Freitestung mehr. 

© Lars Fröhlich/FUNKE Foto Services

Das sind die Regelungen im Detail:

  • Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels eines Schnelltests oder PCR-Tests nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen.
  • Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.
  • Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.

 Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben. 

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