NRW führt Maskenpflicht an Schulen ein

Nach den Ferien gilt an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht. Das hat NRW-Schulministerin Gebauer angekündigt.

© MSB/ Susanne Klömpges

NRW-Schulministerin Gebauer hatte in den vergangenen Wochen immer wieder betont: Sie strebe einen Regelunterricht ohne Maskenpflicht und ohne Abstandsregel an. Es hatten jetzt aber einige Bundesländer schon angekündigt, dass sie die Maskenpflicht einführen. Und es gibt große Unsicherheit darüber, wie sie die Infektionsrate entwickeln wird, wenn erstmal alle wieder aus dem Urlaub zurück sind. Aktuell steigen die Infektionszahlen wieder etwas. Deshalb wird die Maskenpflicht an den Schulen in NRW nach den Sommerferien eingeführt.

Nur wenige Ausnahmen von der Maskenpflicht

Alle Schüler müssen sobald sie das Schulgebäude betreten eine Maske tragen. Einzige Ausnahme sind die Grundschüler. Die dürfen die Maske ablegen, aber nur wenn sie auf ihrem festen Platz im Unterricht in der Klasse sitzen. Die Schulleitungen dürfen auch Ausnahmen beschließen, zum Beispiel für den Englisch-Unterricht, wenn das "TH" gelernt wird, dann darf auch mal zeitweise die Maske abgelegt werden. Dann muss aber der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Lehrer dürfen die Maske im Unterricht abnehmen - es sei denn, sie können den Mindestabstand nicht sicherstellen. Die Regelung gilt bis zum 31. August - bis dahin soll die Lage neu bewertet werden. 

Was passiert, wenn ein Schüler Symptome zeigt?

Sollte ein Schüler einen Schnupfen haben, muss er in Zukunft 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn dann keine weiteren Symptome, wie zum Beispiel Fieber, auftreten, kann er wieder in den Unterricht.


Autor: Jose Narciandi

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