Regeln bei positivem Schnelltest
Veröffentlicht: Dienstag, 25.01.2022 08:10
Wer positiv auf Corona getestet ist, muss ein paar wichtige Regeln einhalten. Darauf weist die Stadt Oberhausen wegen der vielen Neuinfektionen zur Zeit nochmal ausdrücklich hin.
Wer durch einen Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 („Coronavirus) getestet wurde, muss einen PCR-Test machen lassen und sich solange zu Hause in Isolation begeben, bis dessen Ergebnis feststeht. Außerdem muss man seine Kontaktpersonen informieren. Für diese gelten ebenfalls bestimmte Verhaltensvorschriften. Das Gesundheitsamt hat die für beide Gruppen wichtigen Informationen zusammengestellt. Positiv Getestete erhalten diese Infos ab sofort per Brief, verbunden mit der Bitte, die Infos für Kontaktpersonen an jeweils ihre Kontaktpersonen weiterzugeben.
Hier nochmal alle Infos des Gesundheitsamts der Stadt Oberhausen:
Wenn Sie keine Symptome haben, setzten Sie sich bitte telefonisch mit Ihrer oder einer anderen hausärztlichen Praxis, einem sonstigen zertifizierten Testanbieter oder der Teststelle des DRK Parkhaus P8 am Centro in Verbindung, um einen PCR-Test zur Bestätigung vornehmen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass die Teststelle am P8 zunächst nochmal einen eigenen Schnelltest macht und wenn dieser positiv sein sollte, eine PCR durchführen wird. Sollten Sie Symptome (etwa Husten, Fieber, Schnupfen oder ähnliches) haben, dann wenden Sie sich dazu bitte telefonisch zunächst an eine hausärztliche Praxis, damit diese einen entsprechenden PCR-Test veranlasst.
In häusliche Isolation begeben
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Erhalt des PCR-Ergebnisses (Corona-Test-und -Quarantäneverordnung in der ab dem 20. Januar 2022 gültigen Verfassung) in jedem Fall verpflichtet sind, sich zu Hause zu isolieren. Sie dürfen insbesondere keinen Besuch empfangen. Darüber hinaus sollen Sie den Kontakt mit Personen innerhalb der eigenen Häuslichkeit, die nicht selbst in Isolierung oder Quarantäne sind und auf deren Unterstützung Sie angewiesen sind, auf ein Mindestmaß beschränken. Bei unverzichtbaren Kontakten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Zur Vornahme von Bestätigungstests in einer entsprechenden Teststelle sowie die dazu erforderliche unmittelbare Hin- und Rückfahrt dürfen Sie Ihre Isolation verlassen. Bei Verlassen der Häuslichkeit müssen Sie die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil, mindestens aber eine medizinische Maske tragen und einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einhalten.
Nach Erhalt des PCR-Testergebnisses:
Wenn der Bestätigungstest mittels PCR negativ ist, dann ist Ihre Isolierung sofort beendet und Sie müssen nichts weiter unternehmen. Wenn Sie ein positives PCR-Testergebnis bekommen haben, egal ob es sich um einen Erst- oder Bestätigungstest gehandelt hat, dann müssen Sie Ihre begonnene Isolation für insgesamt 10 Tage (gerechnet ab Beginn der Symptome oder wenn keine Symptome des ersten positiven Tests) fortsetzen. Nach diesen 10 Tagen können Sie Ihre Isolation eigenständig und ohne weiteren Test beenden.
Isolation verkürzen
Sie können Ihre Isolation verkürzen, wenn Sie keiner besonderen Berufsgruppe (im medizinischen Bereich tätig) angehören. Oder für Ihre Kinder, wenn diese eine Kindertageseinrichtung oder Schule besuchen. Hierzu müssen Sie, bzw. Ihre Kinder unbedingt für 48 Stunden symptomfrei gewesen sein und zusätzlich frühestens am siebten Tag einen zertifizierten Test (Antigentest oder PCR-Test) auf eigene Kosten durchführen lassen. Dieser Test muss selbstverständlich negativ sein. Der Test gilt auch als negativ, wenn ein CT-Wert von über 30 angegeben ist. Bitte bewahren Sie dieses Ergebnis für einen Monat auf, da es durch das Gesundheitsamt zur Überprüfung angefordert werden kann. Außerdem sind Sie verpflichtet, dieses negative Ergebnis Ihrem Arbeitgeber oder der Kindertageseinrichtung bzw. der Schule vorzulegen, wenn Sie sich, bzw. Ihre Kinder damit vorzeitig aus der Isolation entlassen möchten. Wenn Sie zu einer Berufsgruppe gehören, die im medizinischen Bereich tätig ist, dann gilt für Sie das gleiche, außer, dass für Sie zur vorzeitigen Entlassung aus der Isolation ein negativer PCR-Test notwendig ist. Ein Schnelltest reicht hier nicht aus. Auch, wenn Sie sich vorzeitig aus der Isolation entlassen konnten, sollten Sie für insgesamt 14 Tage (beginnend ab dem ersten Tag der Isolation) die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil tragen.
Wichtig: Für die Isolation ist keine behördliche Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig!
Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Sie erhalten also vom Gesundheitsamt keine entsprechende Anordnung mehr. Für Ihren Arbeitgeber ist die Vorlage des positiven PCR-Testnachweises ausreichend.
Was sollten Sie nun noch tun?
Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage (vor den ersten Symptomen oder wenn keine vorhanden sind vor dem Test) schnellstmöglich eigenständig von der Infektion. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde. Sollten leichte neue Symptome auftreten, es Ihnen vom Allgemeinbefinden jedoch noch gut gehen, dann melden Sie dieses beim Gesundheitsamt unter: kontakt.corona@oberhausen.de Wenn es Ihnen vom Allgemeinbefinden nicht gut geht, Sie aber keine lebensbedrohlichen Beschwerden haben, wenden Sie sich unverzüglich an Ihre hausärztliche Praxis. Zu Zeiten, an denen die Praxen geschlossen haben, wenden Sie sich unter 116 117 an den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Bei allen lebensbedrohlichen Symptomen wie etwa akute Atemnot, starkes Fieber, Brustschmerzen, dann rufen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich die Leitstelle der Feuerwehr unter 112 an! Das Gesundheitsamt wird versuchen, Sie telefonisch zu kontaktieren, um weitere Angaben von Ihnen zu erhalten. Aufgrund der Vielzahl der Neuinfektionen gelingt dies leider nicht immer zeitnah oder während Ihres Isolationszeitraumes. Wir bitten um Ihr Verständnis! Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de), des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (www.mags.nrw) und des Robert Koch-Instituts (www.rki.de).