Schüler brauchen negativen Testnachweis

Schüler brauchen ab heute (27.12.) zum Bus- und Bahnfahren einen 3G-Nachweis. Das gilt jetzt in den Weihnachtsferien, weil keine regelmäßigen Coronatests in den Schulen stattfinden, sagt die Oberhausener Stoag. Das gibt die NRW-Coronaschutzverordnung so vor.

© Lars Fröhlich/FUNKE Foto Services

Eine Schulbescheinigung oder ein Schülerausweis reichen vom 27. Dezember bis einschließlich 9. Januar als Nachweis für die öffentlichen Verkehrsmittel nicht aus. Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche müssen für´s Bus- und Bahnfahren geimpft, genesen oder aktuell getestet sein und das auch belegen können, wenn sie kontrolliert werden.

Die Stoag mit ihren Bussen und Bahnen ist dafür aber nur ein Beispiel. Überall, wo aktuell Corona-Maßnahmen gelten, gelten Schüler in den Weihnachtsferien nicht automatisch als getestet und müssen einen extra Nachweis dabei haben - zum Beispiel auch, wenn sie ins Kino oder ins Restaurant wollen.

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