Schüler gelten in Ferien nicht als "getestet"

Schülerinnen und Schüler, die den Herbstferien etwas unternehmen möchten, sollten sich jetzt schon um eine Testmöglichkeit kümmern. Während der Ferien gelten sie nicht als automatisch auf Corona getestet.

© Tanja Pickartz/FUNKE Foto Services

Bei Veranstaltungen nach den 3G-Regeln müssen auch sie das Ergebnis eines Schnelltests vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Das kann zum Beispiel bei Herbstferien-Angeboten in Innenräumen der Fall sein. Ausgenommen davon sind natürlich bereits geimpfte oder genesene Jugendliche. Nach dem Bund-Länder-Beschluss müssen sie im Gegensatz zu Erwachsenen für den Test nichts bezahlen. Bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit oder Sportangeboten kann es auch sein, dass gemeinsam beaufsichtigte Selbsttests angeboten werden.

Hier hat die Stadt alle aktuellen Testmöglichkeiten aufgelistet.

Weitere Meldungen

skyline