Sonderbesuche nur noch mit Negativ-Test

Die Ameos-Kliniken in Oberhausen verschärfen ihre Regeln für das Sonderbesuchsrecht. Zwar gilt in den Krankenhäusern St. Josef, St. Clemens und St. Marien weiterhin ein generelles Besuchsverbot, aber es gibt ja Ausnahmen.

© Gerd Wallhorn/FUNKE Foto Services

Wer Besuche machen darf, muss ab Montag (19.04.) eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Schnelltest oder PCR-Test mitbringen. Ein Selbsttest wird nicht anerkannt, heißt es von Ameos. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Maßnahme sei nötig, weil es so viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Oberhausen gebe, so Ameos weiter. Das Sonderbesuchsrecht gilt in Absprache mit dem Arzt für Kinder, Schwerstkranke, psychisch Erkrankte, Palliativ- und Demenz-Patienten.

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