Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld sind ausgelaufen

Auch beim Kurzarbeitergeld läuft ab heute wieder alles wie vor Corona. Die Regeln für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld sind gestern ausgelaufen. Darauf weist die Arbeitsagentur Oberhausen hin.

Ab heute kann wieder nur dann die Unterstützung beantragt werden, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Im Rahmen der Sonderregelung gab es das Kurzarbeitergeld bereits, wenn 10 Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen waren. Grund für die Sonderregeln waren Corona-Auswirkungen auf die Wirtschaft - unter anderem unterbrochene Lieferketten und steigende Preise wegen der Energiekrise.

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