Stadt rät zu Vorsicht beim Souvenirs-Kauf
Veröffentlicht: Samstag, 12.07.2025 06:02
Weil jetzt viele Menschen in den Sommerurlaub starten rät die Stadt zu Vorsicht bei Souvenirs, die am Urlaubsort angeboten werden. Nicht alle Souvenirs dürfen legal erworben und mit zurück nach Deutschland genommen werden.

Dinge wie Muscheln, Korallen und Schmuck von Tieren können eventuell unter Artenschutz stehen, heißt es aus dem Oberhausener Rathaus. Auch bei toten Tieren oder Pflanzen sowie Teilen davon und Produkten, die Bestandteile davon enthalten (z. B. Stör-Kaviar, Cremes, Arzneimittel der asiatischen Medizin, Nahrungsergänzungsprodukte etc.), kann die Einfuhr verboten sein. Eine Übersicht, welche Tiere und Pflanzen geschützt sind, gibt es hier. Im Durchschnitt wird der Zoll pro Jahr 1.200 Mal fündig. Laut Jahresstatistik des Zolls wurden im Jahr 2024 600 Kilogramm sowie knapp 31.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellten Waren beschlagnahmt. Die Konsequenzen für Reisende ist neben der Beschlagnahme der Souvenirs auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren.