Termine für Führerscheintausch buchen

Bis spätestens zum 19. Januar müssen die ersten alten Führerscheine in neue, fälschungssichere umgetauscht sein. Dabei geht es um Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958.

© Michael Dahlke - FUNKE Foto Services

Alle anderen haben noch mindestens ein Jahr länger Zeit. Für Führerscheine, die ab Januar 2013 ausgestellt wurden gilt ohnehin ein Verfallsdatum. Die Stadt bittet darum - sofern noch nicht geschehen - online einen Termin auszumachen.


Für eine Bearbeitung des Führerscheinumtausches muss folgendes mitgebracht werden:

  • der alte Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung).
  • ein gültiger Personalausweis, Pass oder ein anderes Ausweisdokument (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
  • die Verwaltungsgebühr von derzeit 25,30 Euro.


Wenn der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 in einer anderen Stadt ausgestellt wurde, benötigt die Fahrerlaubnisbehörde eine sogenannte Karteikartenabschrift. Diese kann bereits im Vorfeld der Vorsprache bei der ausstellenden Behörde telefonisch angefordert werden. Der Antrag für den Umtausch des Führerscheins muss in jedem Fall persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden, eine Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich nach Terminbuchung möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Direktversand des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei zu nutzen. Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen auch den erneuten Weg zur Führerscheinstelle und zu einer erneuten Terminbuchung.

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