Arbeitsgericht verbietet zusätzliche Stoag-Betriebsversammlung

Der Betriebsrat der Stoag muss eine für Samstag geplante zusätzliche Betriebsversammlung zu der am 29. Februar absagen. Das hat das Arbeitsgericht Oberhausen entschieden.

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Eine zusätzliche Betriebsversammlung könne nach dem Gesetz nur durchgeführt werden bei außergewöhnlichen Vorkommnissen, heißt es als Begründung. Nicht aber - wie im aktuellen Fall - bei einem Dauerstreitthema. Der Betriebsrat wollte bei dem Termin unter anderem darüber sprechen, dass es mit den Arbeitszeiten der Fahrer von Bussen und Bahnen so nicht weitergehen kann, sagt die Gewerkschaft verdi. Außerdem über das laufende Verfahren zur Dienstkleidung. Der Betriebsrat kann gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Oberhausen Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf einlegen. Er trifft sich am Samstag, um zu beraten, ob die eigentliche Betriebsversammlung Ende des Monats ausreicht. Falls nicht, will man "ausreichende Inhalte" auf die Tagesordnung setzen, um gegebenenfalls nächste Woche Samstag erneut eine Betriebsversammlung einzuberufen, sagt verdi.

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