Bahnhofsvorplatz gehört zu "gefährlichen Orten"

In Oberhausen gibt es mehrere "gefährliche Orte". Dazu gehören der Bahnhofsvorplatz, die ÖPNV-Haltestellen, und der Berliner-, der Grillo- und der Königshütter Park. Sie gelten nach Paragraph 12 des Polizeigesetzes als "gefährlich" oder "verrufen".

© Kerstin Bögeholz / Funke FotoServices

Weil dort Straftaten passieren können oder auch verabredet werden, dürfen Polizisten an solchen ausgewiesenen Orten ohne weitere Begründung die Identität von Personen feststellen und sich zum Beispiel einen Ausweis zeigen lassen. Die Landesregierung hat gerade eine ganze Liste mit solchen Orten in ganz NRW veröffentlicht. Ein AfD-Abgeordneter hatte schon 2017 im Landtag danach gefragt. Die NRW-Regierung wollte die Orte nicht veröffentlichen. Der Fall landete vor dem Verfassungsgericht. Es entschied, dass die Regierung grundsätzlich verpflichtet sei, Fragen von Abgeordneten zu beantworten.

Hier gibt es die gesamte Liste "gefährlicher Orte" für NRW: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9401.pdf

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