EKO schränkt Besuche deutlich ein

Ab morgen gilt im Evangelischen Krankenhaus erneut ein generelles Besuchsverbot. Das Krankenhaus sich wegen der rasant steigenden Infektionszahlen zu dem Schritt entschlossen.

© Oliver Müller/FUNKE Foto Services

Ausnahmen gelten für Besuche bei Schwerstkranken, Palliativpatienten und Kindern. Diese sind nach Absprache mit den verantwortlichen Ärzten möglich. Auch für den Kreißsaal gilt eine Ausnahmeregelung: Unter der Geburt darf eine Person, geimpft oder genesen, die werdende Mutter begleiten. Für alle anderen Besucher mit Sonderbesuchsrecht gilt, dass sie einen negativen Schnelltest von einer anerkannten Teststelle und nicht älter als 24 Stunden vorlegen müssen. Die Eingänge zu den Häusern C, D, E, F und G werden geschlossen. Diese Maßnahme sei aufgrund der Bauweise des EKO. mit verschiedenen Gebäuden und seiner „Pavillonstruktur“ notwendig, heißt es. Angehörige und Freunde ohne Besuchsrecht können für Patienten Taschen oder Geschenke an der Information abgeben.

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