Elterntaxis: "Schulstraßen-Erlass" vom NRW-Verkehrsministerium

Kaum ein Thema löst an einer Schule so viel Streit aus, wie das Thema "Elterntaxis". Gegen die hat NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer jetzt was unternommen.

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Ein "Schulstraßen-Erlass" für Nordrhein-Westfalen. Verkehrsminister Oliver Krischer von den Grünen will damit "Elterntaxen" ein Ende setzen. In diesem Erlass werden Städten und Gemeinden erlaubt, dass sie Straßen im näheren Umkreis einer Schule für eine bestimmte Zeit für den Autoverkehr sperren dürfen. Das soll dazu dienen, dass Kinder vor Unfällen geschützt werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Eltern massenweise Kinder mit dem Auto direkt bis zum Schulhof fahren. Dieser Erlass gilt ab sofort - könnte also schon in dieser Woche umgesetzt werden. Städte und Gemeinden dürfen selbständig entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen.

Bürgermeister für Sperren zuständig

Grundsätzlich soll es so ablaufen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger zur Stadtverwaltung gehen kann und ein Autoverbot erwirken könnte. Schlussendlich entscheidet in letzter Konsequenz die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Ganz wichtig dabei: Für ein solches Verbot muss nicht nachgewiesen werden, dass es eine besondere Gefahrenlage gibt. Für Anwohnerinnen und Anwohner sollen Durchfahrtsverbote natürlich nicht gelten, zumal es auch immer nur zeitlich begrenzt wirkt - demnach zu gewissen Zeit am Morgen und Mittag bis Nachmittag.

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Schranken oder Poller für die Durchführung

Wie diese Erlässe denn in der Praxis laufen können, soll durch Vorschläge geregelt werden. Es ist zum Beispiel die Rede davon, dass das Durchfahrtsverbot nicht nur durch ein Schild, sondern auch durch physische Elemente durchgesetzt werden soll. Also durch eine Schranke oder Poller, die hoch- und runtergefahren werden können. Sollte das Durchfahrverbot beschlossen werden, können auch Polizei oder das Ordnungsamt kontrollieren.

Autoren: Joachim Schultheis & José Narciandi

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