Freispruch für Tante des ertrunkenen Kleinkindes

Die Tante des im Sommer im Sportparadies in Gelsenkirchen ertrunkenen 2-Jährigen ist heute vor Gericht freigesprochen worden. Laut Gericht sei nicht klar, ob die Mutter des Jungen wirklich die Tante beauftragt hatte, auf das Kind aufzupassen.

Grundsätzlich liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern. Die Staatsanwaltschaft kündigte deshalb an, wegen fahrlässiger Tötung jetzt gegen die Mutter zu ermitteln. Im Sommer hatten Badegäste den leblosen Körper des Kleinkindes auf dem Boden des Nichtschwimmerbeckens entdeckt. In der Anklage hieß es, die Tante hätte auf den Neffen aufpassen sollen, war aber von ihrem Handy abgelenkt. Deshalb stand sie wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.


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