Lachgas - Verkaufsverbot hat letzte Hürde genommen
Veröffentlicht: Dienstag, 08.07.2025 06:13
Die Politiker im Rat der Stadt haben am Nachmittag die entsprechende Verordnung mit großer Mehrheit beschlossen. Unabhängig von einem möglichen bundesweiten Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige, hat die Politik für Oberhausen jetzt Fakten geschaffen. Das Verbot tritt in Kraft, sobald es im Amtsblatt der Stadt verkündet wurde, vermutlich noch in diesem Monat.

Lachgas wird zunehmend von Jugendlichen und Kindern konsumiert, um sich damit zu berauschen. Die Kartuschen sind bisher ohne Altersnachweis frei verkäuflich. Gesundheitsexperten warnen vor dem Konsum. Lachgas kann neben Übelkeit und Bewusstlosigkeit auch langfristig Hirn und Nerven angreifen und schädigen. Nicht nur der Verkauf an unter 18-Jährige wird künftig bestraft, sondern auch die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige generell. Wer sich nicht daran hält muss mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen. Das Verbot umfasst auch den Betrieb von Automaten, in denen Lachgas angeboten wird. Wenn Automaten technisch nicht in der Lage sind, einen Verkauf an Minderjährige auszuschließen, dürfen sie nicht mehr betrieben werden.