Neue Regeln zur Maskenpflicht

Ab dem kommenden Dienstag ist die Maskenpflicht in Schulen am Sitzplatz aufgehoben. Das hat das Schulministerium entschieden. Die Stadt hat jetzt genaue Infos herausgegeben.

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Solange die Schülerinnen und Schüler in den Räumen auf ihrem Platz sitzen, können sie die Maske abnehmen. Das gilt auch für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule. Wer seinen festen Platz verlässt, muss Mund und Nase wieder bedecken. Lehrkräfte, Betreuer und sonstiges Personal müssen keine Maske tragen, wenn ein Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Gibt es in einer Klasse oder einem Kursverband eine Infektion, soll die Quarantäne auf die nachweislich infizierte Person und die unmittelbaren Sitznachbarn beschränkt bleiben. Die Regelung, dass man sich nach fünf Tagen freitesten kann bleibt bestehen. Bis zum Beginn der Weihnachtsferien wird in den Grund- und Förderschulen außerdem zweimal pro Woche nach dem PCR-Poolverfahren getestet. An den weiterführenden Schulen gibt es drei Tests pro Woche mit einem Antigen-Selbsttest.

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