Neues Verfassungsschutz-Gesetz für NRW: Was alles neu ist
Veröffentlicht: Dienstag, 20.05.2025 08:20
Es soll mehr Befugnisse geben - dafür aber auch mehr Kontrolle. Der Verfassungsschutz in NRW wird auf neue Füße gestellt. Laut NRW-Innenminister Reul reagiert die Landesregierung damit auf neue Bedrohungen.

Das ursprüngliche Verfassungsschutz-Gesetz in NRW ist von 1994 - seitdem, so heißt es aus dem Innenministerium, wurden immer nur einzelne Passagen geändert. Es entstand ein Flickwerk. In der Zwischenzeit sind neue Bedrohungen dazugekommen: Beispielsweise Cyberattacken, Spionage und hybride Kriegsfühung. Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen haben wir euch hier zusammengefasst
NRW-Verfassungsschutzgesetz: Unser Interview mit Innenminister Herbert Reul
Neues VS-Gesetz: Telekommunikationsüberwachung
- Der Verfassungsschutz soll in Zukunft unter anderem verschlüsselte Nachrichten mitlesen können, die über Messenger-Dienste wie Whatsapp, Telegram oder Signal verschickt werden - mit Hilfe einer Spionagesoftware - eines sogenannten Staatstrojaners. Die Software wird unentdeckt auf das Smartphone aufgespielt.
- Das Innenministerium verfügt nicht selbst über dieses Know-How und muss spezielle Firmen damit beauftragen.
Neues VS-Gesetz: Funkzellenabfrage
- Bei der Funkzellenabfrage sollen die Behörden Zugriff auf alle Handys bekommen, die sich in einem bestimmten Gebiet mit einem Funkmast verbunden haben - also auch Handys von Nicht-Verdächtigen.

Neues VS-Gesetz: Finanermittlungen und Mobilitätsüberwachung
- Die Verfassungsschützer bekommen einen leichteren Zugang zu den Stammdaten eines Kontoinhabers. Beispielsweise zu Namen, Adressen und sonstigen Zugriffsberechtigten.
- Der Verfassungsschutz soll leichter an die Daten von Fluggesellschaften und Verkehrsbetrieben kommen. So sollen sich Reiserouten von Verdächtigen leichter rekonstruieren und beobachten lassen.
Neues VS-Gesetz: Altersgrenzen und Kontrollen
- Im Moment dürfen nur Verdächtige ab 16 Jahren ins Visier genommen werden - in Zukunft sollen schon 14-Jährige abgehört und überwacht werden dürfen.
- Die Abhör- und Beobachtungsmaßnahmen stehen unter einem Prüfungsvorbehalt. Sie müssen entweder durch ein Gremium, das mit Zustimmung des Landtags den Verfassungsschutz kontrolliert ("G10-Kommission") oder durch einen Richter genehmigt werden.
Neues VS-Gesetz: Künstliche Intelligenz
Mit Hilfe einer KI sollen die Behörden die gesammelten Daten leichter sichten können. Die schlussendliche Bewertung übernehmen aber weiterhin Menschen - das betont NRW-Innenminister Reul.
Autor: José Narciandi