Oberhausen vor Lockerungen

Aller Voraussicht nach wird am Freitag die Bundes-Notbremse bei uns in Oberhausen außer Kraft gesetzt. Grundlage dafür ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz den fünften Werktag in Folge unter der Marke von 100 liegt.

© Martin Möller/FUNKE Foto Services

"Wir freuen uns, dass wir mit den Lockerungen in vielen Bereichen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität ermöglichen können", heißt es vom Krisenstab. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Menschen mit vollem Impfschutz (14 Tage nach der zweiten Impfung mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna oder Astrazeneca oder der Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson) und Genesene negativ Getesteten gleich; zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.

 

Und hier sind die Regelungen ab Freitag im Einzelnen:


Ausgangsbeschränkung: Ab Freitag, 21. Mai, 0 Uhr, ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben.

 

Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind Treffen zwischen beliebig vielen Personen des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene) aus einem anderen Haushalt.

Außerdem sind wieder Treffen von bis zu fünf Personen (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene) aus zwei Haushalten zulässig. Sind alle zusammenkommenden Personen nach den dafür geltenden Vorschriften als geimpft oder genesen anzusehen, so besteht für diese Zusammenkunft keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte.

 

Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Geschäfte, die nicht Teil der Grundversorgung sind, dürfen mit negativem Corona-Test auch ohne Terminbuchung betreten werden. Die Zahl der gleichzeitig zugelassenen Kunden ist auf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt.

 

Gastronomie: Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig. Der Außer-Haus-Verkauf und die Auslieferung von Speisen und Getränken sind selbstverständlich weiterhin möglich.

 

Körpernahe Dienstleistungen: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Wenn Kunden die Maske nicht dauerhaft tragen können, brauchen sie und das Personal einen negativen Corona-Test.

 

Beherbergung: Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind zulässig, wenn die Gäste ein negatives Testergebnis haben. Hotels und Pensionen dürfen auch wieder für touristische Gäste öffnen – bis zu einer Auslastung von 60 Prozent. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis der Besucherinnen und Besucher.

 

Kultur: Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis sind wieder möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. In geschlossenen Räumen ist die Zahl der Besucherinnen und Besucher gemäß der Ausstellungsfläche begrenzt: auf eine Person je 20 Quadratmeter.

 

Sport: Wieder erlaubt sind

  • Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen
  • Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre
  • Zuschauer bei Sportereignissen unter freiem Himmel, wenn sie ein negatives Testergebnis haben; dabei dürfen bis zu 20 Prozent der Kapazität genutzt, aber höchstens 500 Personen eingelassen werden. Ein Sitzplan muss die Rückverfolgbarkeit der Besucherinnen und Besucher sicherstellen.

 

Freizeit: Kleinere Außeneinrichtungen können geöffnet werden, etwa Minigolf-Anlagen, Kletterparks oder Hochseilgarten. Voraussetzung für den Besuch ist ein negatives Coronatest-Ergebnis. Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen, die Liegewiesen bleiben geschlossen. Die Personenzahl ist nach Fläche begrenzt, Voraussetzung für den Besuch ist auch in Freibädern ein negatives Testergebnis.


RWO spielt wieder vor Zuschauern

Durch die niedrige Inzidenz kann RWO erstmals seit Monaten auch wieder vor Zuschauern spielen. Am Samstag dürfen 500 Fans beim Regionalliga-Spiel gegen Fortuna Köln dabei sein. Das hat der Verein heute mitgeteilt. Ins Stadion Niederrhein dürfen nur Inhaber von Dauerkarten. Fieber messen und ein negatives Test-Ergebnis sind Voraussetzung.

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