Online-Shops: Zoll informiert über Einfuhrbestimmungen

Das Hauptzollamt Duisburg warnt zum Black Friday und im Vorweihnachtsgeschäft vor überstürzten Online-Einkäufen. Viele bedenken z.B. nicht, dass Sendungen aus Nicht-EU-Ländern unter Umständen noch versteuert werden müssen, sagt der Zoll.

© Markus Joosten / FUNKE Foto Services

Bei Bestellungen bis 150 Euro wird Einfuhrumsatzsteuer von 19% oder 7% (ermäßigt) fällig. Bei teureren Waren kommen Zollgebühren und evtl. auch noch Verbrauchssteuern obendrauf. So könnte das vermeintliche Schnäppchen im Nachhinein unerwartet teuer werden. Ausnahmen gibt es nur für privat verschickte Geschenke, und zwar im Wert bis zu 45 Euro sowie für bestimmte Lebensmittel. Problematisch kann laut Zoll auch werden, wenn gefälschte oder technisch unsichere Produkte bestellt werden. Diese werden vom Zoll einkassiert und ggf. vernichtet. Das Geld ist dann futsch, heißt es. Der Zoll hat auf seiner Internetseite einen Chatbot eingerichtet. Dieser beantwortet die gängigsten Fragen rund um die Einfuhrbestimmungen.

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