Rückzahlung von Corona-Soforthilfen steht an

Das Land NRW hatte Kleinunternehmern, Selbständigen und Freiberuflern eine Soforthilfe ausgezahlt. Das Geld muss bald zurückgezahlt werden, bis zum 30. November. 

Stichtag wurde verlegt

Eigentlich sollten schon im Juni die Coronahilfen zurückgezahlt werden müssen. Da hatte es aber Proteste gegeben, viele Betroffene sagten, dass sie wegen des Ukraine-Kriegs, der Inflation, den gestiegenen Löhnen und der Energiekrise das Geld nicht aufbringen könnten. Deshalb hatte die Landesregierung die Frist bis zum 30. November verlängert. Und eine Besonderheit ist auch, dass das Geld kann auch ohne weitere Absprachen mit dem Land in Teilbeträgen zurückgezahlt werden. Insgesamt hatte das Land 4,5 Milliarden Euro damals ausgezahlt.

Nicht alles muss im Zweifelsfall zurückgezahlt werden

Wieviel Geld die Betroffenen insgesamt zurückzahlen müssen, konnte beim zuständigen Wirtschaftsministerium niemand genau sagen. Wieviel Geld jeder einzelne Betroffene zurückzahlen muss, das wurde schon vor längerem individuell festgelegt. Denn damals, als die Soforthilfe geflossen ist, hat man jedem Antragssteller die höchste Summe überwiesen, die ihm oder ihr zustand ausgezahlt - abhängig von der Anzahl der Beschäftigten zum Beispiel. Und erst danach wurde geschaut, ob man wirklich einen Anspruch auf diese hohe Summe hatte. Und die Differenz muss jetzt zurückgezahlt werden.

Autor: José Narciandi

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