
© Radio Oberhausen
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Die Sparkasse Oberhausen
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Seit einem Gerichtsurteil müssen Banken bei Änderungen die Zustimmung der Kunden aktiv einholen. Früher reichte es, wenn Kunden nicht widersprachen. Die Sparkasse hat mehrfach Briefe verschickt, um die Zustimmung einzuholen, bestätigte uns ein Sprecher des Instituts. Viele Kunden reagierten jedoch nicht, oft wohl aus Überforderung. Ohne Zustimmung bleibt der Sparkasse keine Wahl, als die Konten zu kündigen. Kurios: Wenn ein gekündigter Kunde nach dem Kündigungsdatum eine Aktion auf seinem Konto durchführt, wie eine Überweisung, wird dies als Zustimmung gewertet, und die Geschäftsbeziehung läuft weiter.
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